Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.03.2025
Die von den Gemeinden Bad Schönau und Kirchschlag in der Buckligen Welt beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musik- und Kunstschule Bucklige Welt“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.
In Kraft seit 20.12.2024 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 188 NÖ 1 GVV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 188 NÖ 1 GVV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 188 NÖ 1 GVV