Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Soweit in diesem Gesetz auf landesgesetzliche Vorschriften, die Rote Liste, Richtlinien und Anhänge von Richtlinien verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 07.09.2001 bis 31.12.9999
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