§ 79a NG 1990 Verweis auf landesgesetzliche Vorschriften

Burgenländisches Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.09.2001 bis 31.12.9999

Soweit in diesem Gesetz auf landesgesetzliche Vorschriften, die Rote Liste, Richtlinien und Anhänge von Richtlinien verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 06.09.2001

In Kraft vom 03.07.1996 bis 06.09.2001

Soweit in diesem Gesetz auf landesgesetzliche Vorschriften, die Rote Liste, Richtlinien und Anhänge von Richtlinien verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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