Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.01.2025
Paragraph 113,
Das Geschäftsregister hat Rubriken für
1.Ziffer einsdie fortlaufende Geschäftszahl,
2.Ziffer 2das Datum der notariellen Amtshandlung,
3.Ziffer 3Vor- und Familiennamen sowie Anschrift der Parteien,
4.Ziffer 4den Gegenstand des Vertrags oder Geschäfts,
5.Ziffer 5die Angabe des Wertes, wenn dieser in der Urkunde bestimmt ist,
6.Ziffer 6die Form der Errichtung,
7.Ziffer 7die Art der Feststellung der Identität der Parteien sowie die bei der Feststellung der Identität erhobenen Ausweis- und Urkundendaten,
8.Ziffer 8Angaben zu den in § 140d Abs. 1 beschriebenen Risikofaktoren für ein potenziell geringeres oder höheres Risiko von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung oder der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung undAngaben zu den in Paragraph 140 d, Absatz eins, beschriebenen Risikofaktoren für ein potenziell geringeres oder höheres Risiko von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung oder der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung und
9.Ziffer 9allfällige Anmerkungen
zu enthalten.
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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