§ 46a MuSchG

MuSchG - Musterschutzgesetz 1990

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

§ 20 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 131/2005 tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

In Kraft seit 19.11.2005 bis 31.12.9999
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