Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 (MuKiPassV) Fundstelle

MuKiPassV - Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.11.2024

Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Festlegung eines Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogrammes, die Voraussetzungen zur Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe sowie über den Mutter-Kind-Pass (Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 - MuKiPassV)
StF: BGBl. II Nr. 470/2001

Änderung

BGBl. II Nr. 430/2008

BGBl. II Nr. 448/2009

BGBl. II Nr. 420/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund § 7 Abs. 1 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001, wird verordnet:

Inhaltsübersicht

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 1

Zielbestimmung

§ 2

Kinderbetreuungsgeld

2. Abschnitt
Untersuchungsprogramm für Schwangere

§ 3

Untersuchungen der Schwangeren

§ 4

Untersuchungsumfang

§ 5

Ultraschalluntersuchungen der Schwangeren

§ 5a

Hebammenberatung

§ 6

Verspätete Feststellung der Schwangerschaft

3. Abschnitt
Untersuchungsprogramm für Kinder

§ 7

Untersuchungen des Kindes

§ 8

Überschreitung der Untersuchungstermine

§ 9

Weitere vorgesehene Untersuchungen

§ 10

Untersuchungsumfang

§ 11

Ultraschalluntersuchungen des Kindes

4. Abschnitt
Mutter-Kind-Pass

§ 12

Form und Inhalt des Mutter-Kind-Passes

§ 13

Einsichtnahme in den Mutter-Kind-Pass

5. Abschnitt
Übergangs- und In-Kraft-Tretens-Bestimmungen

§ 14

Übergangsbestimmungen

§ 15

In-Kraft-Treten

In Kraft seit 01.11.2013 bis 31.12.9999
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