Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Vorschriften zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen sind Bundessache und können unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.
In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
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