Massengutschiff-Verordnung (MGSV) Fundstelle

MGSV - Massengutschiff-Verordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über das Be- und Entladen von Massengutschiffen (Massengutschiff-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 222/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 4 des Seeschifffahrts-Erfüllungsgesetzes - SSEG, BGBl. Nr. 387/1996 in der Fassung BGBl. I Nr. 32/2002 wird verordnet:

In Kraft seit 25.05.2004 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Massengutschiff-Verordnung (MGSV) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Massengutschiff-Verordnung (MGSV) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Massengutschiff-Verordnung (MGSV) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Massengutschiff-Verordnung (MGSV) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Massengutschiff-Verordnung (MGSV) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis MGSV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 9 MGSV