§ 9 MeldeG Meldezettel

MeldeG - Meldegesetz 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Der Meldezettel hat hinsichtlich Inhalt und Form der Anlage A zu entsprechen.

In Kraft seit 01.03.2002 bis 31.12.9999
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