Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
Auf Handelsmakler, die die Vermittlung von Warengeschäften im Kleinverkehr besorgen, sind die Bestimmungen über Schlußnoten und Tagebücher nicht anzuwenden.
In Kraft seit 01.07.1996 bis 31.12.9999
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