Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Makler ist, wer auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung (Maklervertrag) für einen Auftraggeber Geschäfte mit einem Dritten vermittelt, ohne ständig damit betraut zu sein.
In Kraft seit 01.07.1996 bis 31.12.9999
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