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1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Militärische Auszeichnungen im Sinne dieses Bundesgesetzesnach diesem Bundesgesetz sind
1. | das Militär-Verdienstzeichen | |||||||||
2. | die | |||||||||
3. | die Wehrdienst-Auszeichnung und | |||||||||
4. | die Milizmedaille. |
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Militärische Auszeichnungen im Sinne dieses Bundesgesetzesnach diesem Bundesgesetz sind
1. | das Militär-Verdienstzeichen | |||||||||
2. | die | |||||||||
3. | die Wehrdienst-Auszeichnung und | |||||||||
4. | die Milizmedaille. |