§ 97 LMSVG

LMSVG - Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die Verordnung über das Verbot bzw. die Verwendungsbeschränkung bestimmter nickelhältiger Gebrauchsgegenstände (Nickelverordnung), BGBl. II Nr. 204/2000, bleibt als Bundesgesetz so lange weiter in Kraft, bis eine ihren Gegenstand regelnde Verordnung auf Grund des Chemikaliengesetzes 1996 – ChemG 1996, BGBl. I Nr. 53/1997, in Wirksamkeit getreten ist.

In Kraft seit 21.01.2006 bis 31.12.9999
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