§ 93 LMSVG Verantwortlichkeit

LMSVG - Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.11.2024

Die Verantwortlichkeit bestimmt sich nach § 9 VStG.

In Kraft seit 21.01.2006 bis 31.12.9999
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