Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.11.2024
Bei den in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
In Kraft seit 25.04.2017 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 105 LMSVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 105 LMSVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 105 LMSVG