§ 105 LMSVG

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.04.2017 bis 31.12.9999

SoweitBei den in diesem Bundesgesetz auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwendenverwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Stand vor dem 24.04.2017

In Kraft vom 21.01.2006 bis 24.04.2017

SoweitBei den in diesem Bundesgesetz auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwendenverwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

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