§ 105 LMSVG Personenbezogene Bezeichnungen

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.04.2017 bis 31.12.9999

SoweitBei den in diesem Bundesgesetz auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwendenverwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Stand vor dem 24.04.2017

In Kraft vom 21.01.2006 bis 24.04.2017

SoweitBei den in diesem Bundesgesetz auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwendenverwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten