Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die aufgrund des Landwirtschaftsförderungsgesetzes, LGBl.Nr. 37/1974, in der Fassung LGBl.Nr. 4/1999, erlassenen Förderrichtlinien bleiben bis zur Erlassung neuer Bestimmungen in Geltung. Sie sind nach § 7 Abs. 4 kundzumachen.
In Kraft seit 01.10.2004 bis 31.12.9999
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