Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
Sind an einer Dienstpflichtverletzung mehrere Landeslehrer beteiligt, so ist das Disziplinarverfahren für alle Beteiligten gemeinsam durchzuführen, soweit landesgesetzlich dieselbe Zuständigkeit besteht.
In Kraft seit 01.09.1984 bis 31.12.9999
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