Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Der Landeslehrer hat binnen vier Wochen nach Beginn des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses folgende Angelobung zu leisten: „Ich gelobe, daß ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“
In Kraft seit 01.09.1984 bis 31.12.9999
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