§ 106 LBBG 2001

LBBG 2001 - Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 38/2012)

In Kraft seit 01.12.2012 bis 31.12.9999
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