Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.11.2024
Verordnungen zur Durchführung dieses Gesetzes können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Der Zeitraum der Rückwirkung darf drei Monate nicht übersteigen.
In Kraft seit 18.05.2019 bis 31.12.9999
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