§ 46 L-VBG § 46

L-VBG - Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.11.2024

Das Entlohnungsschema II umfasst die Entlohnungsgruppen p1, p2, p3, p4 und p5.

In Kraft seit 01.01.2000 bis 31.12.9999
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