Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.04.2025
(1)Absatz einsDie Gewährung von Mitteln aus dem Fonds setzt voraus, dass
1.Ziffer einsdie Maßnahme den Anforderungen der Richtlinien entspricht,
2.Ziffer 2die Finanzierung des zu fördernden Projekts unter Berücksichtigung anderer Zuschüsse und Finanzierungen sichergestellt ist,
3.Ziffer 3im Fall der Finanzierung von Studien nach § 22 Z 1 und im Fall von Förderungen nach Z 2 und 3 die Ergebnisse der Studien, Pilotversuche, Forschungsvorhaben und Programmentwicklungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, soweit dem nicht berechtigte Interessen des Förderungswerbers entgegenstehen.im Fall der Finanzierung von Studien nach Paragraph 22, Ziffer eins und im Fall von Förderungen nach Ziffer 2 und 3 die Ergebnisse der Studien, Pilotversuche, Forschungsvorhaben und Programmentwicklungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, soweit dem nicht berechtigte Interessen des Förderungswerbers entgegenstehen.
(2)Absatz 2Über zugesagte Mittel kann weder durch Abtretung, Anweisung oder Verpfändung noch auf eine andere Weise verfügt werden.
(3)Absatz 3Der Förderungswerber hat regelmäßig über den Verlauf des Projekts zu berichten. Die Richtlinien können Einschränkungen oder Erweiterungen dieser Berichtspflicht auf bestimmte Fälle, in denen die Förderung eine bestimmte Höhe oder das Projekt eine bestimmte Zeitdauer über- oder unterschreitet, vorsehen.
(4)Absatz 4Die RTR-GmbH kann die Gewährung von Mitteln von weiteren Nachweisen und fachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Derartige Nachweise und Voraussetzungen sind in den Richtlinien näher auszuführen. Die Richtlinien haben ferner nähere Bestimmungen über allfällige Anforderungen an den Sitz oder Wohnsitz von Förderungswerbern im Inland oder in einer Vertragspartei des Abkommens über den EWR zu enthalten.
(5)Absatz 5Förderungen sind an den Nachweis der widmungsgemäßen und der die Grundsätze sparsamer und zweckmäßiger Wirtschaftsführung beachtenden Verwendung zu binden. Die Verwendung kann von der RTR-GmbH laufend überprüft werden. Der RTR-GmbH sind hiezu die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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