Art. 2 KMATG (weggefallen)

KMATG - Kriegsmaterialgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Art. 2 KMATG (weggefallen) seit 01.07.2001 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2001 bis 31.12.9999
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