Kriegsmaterialgesetz (KMATG) Fundstelle

KMATG - Kriegsmaterialgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2013
  3. § 0 gültig von 30.06.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2011
  4. § 0 gültig von 13.06.2001 bis 29.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2001
  5. § 0 gültig von 01.01.1978 bis 12.06.2001

§ 1.

Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen

§ 2.

Kriegsmaterial

§ 3.

Bewilligungserteilung

§ 3a.

Mitteilungen und Datenübermittlung

§ 4.

Pflichten bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, Kontrolle

§ 5.

Ausnahmen

§ 6.

Zoll

§ 7.

Gerichtliche Strafbestimmungen

§ 8.

Verwaltungsübertretungen

§ 8a.

Beschwerden

§ 9.

Außerkrafttreten

§ 10.

Inkrafttreten

§ 11.

Vollziehung

§ 12.

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 13.

Verweisungen

§ 14.

Übergangsbestimmungen

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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