Art. 2 KMATG (weggefallen)

Kriegsmaterialgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2001 bis 31.12.9999
Artikel II

Art. 2 KMATG (1weggefallen) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1seit 01.07.2001 weggefallen. Jänner 1983 in Kraft, der Bericht gemäß § 3a ist erstmals für das Jahr 1983 zu erstatten.

(2) Mit der Vollziehung von Z 3 ist die Bundesregierung, mit der Vollziehung der übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind die Bundesminister für Inneres, für Auswärtige Angelegenheiten und für Landesverteidigung je nach ihrem Wirkungsbereich betraut.

Stand vor dem 30.06.2001

In Kraft vom 01.01.1983 bis 30.06.2001
Artikel II

Art. 2 KMATG (1weggefallen) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1seit 01.07.2001 weggefallen. Jänner 1983 in Kraft, der Bericht gemäß § 3a ist erstmals für das Jahr 1983 zu erstatten.

(2) Mit der Vollziehung von Z 3 ist die Bundesregierung, mit der Vollziehung der übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind die Bundesminister für Inneres, für Auswärtige Angelegenheiten und für Landesverteidigung je nach ihrem Wirkungsbereich betraut.

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