§ 9 Kenn-VO Inkrafttreten von Novellen

Kenn-VO - Kennzeichnungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 75/2016 treten § 1a, § 1b, die Überschrift des § 3, § 3 Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 4, § 7 Abs. 2, § 7a sowie Anhang 1 Punkt 1.2 mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2016, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 75/2016

In Kraft seit 06.07.2016 bis 31.12.9999
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