§ 7a Kenn-VO EU-Recht

Kenn-VO - Kennzeichnungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2014/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Richtlinien 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG und 98/24/EG des Rates sowie der Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Zweck ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, ABl. Nr. L 65 vom 5.3.2014, S. 1 umgesetzt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 75/2016

In Kraft seit 01.08.2016 bis 31.12.9999
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