§ 96 KartG 2005

KartG 2005 - Kartellgesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 176/2021 wird die Richtlinie 2019/1/EU zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts, ABl. Nr. L 11 vom 14.1.2019 S. 3, umgesetzt.

In Kraft seit 10.09.2021 bis 31.12.9999
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