§ 95 KartG 2005

KartG 2005 - Kartellgesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut, und zwar

1.

hinsichtlich des § 3 Abs. 1, des § 10 Abs. 2, des § 18 Abs. 1 und des § 65 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit,

2.

hinsichtlich des § 3 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesminister für Finanzen und

3.

hinsichtlich des IV. Hauptstücks im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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