§ 5 K-V 2010 S 37 Klagenfurter Schnellstraße

K-V 2010 - Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

An Sonn- und Feiertagen ist in den Verkaufsstellen im Bereich der Raststationen Eisentratten, Feistritz an der Drau, Pack, Völkermarkt, Wörthersee, Dreiländereck und St. Veit/Glan der Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs (das sind die im Einzelhandel ortsüblichen Sortimente, wie insbesondere Lebens- und Futtermittel, Sport- und Fotoartikel, Bekleidung, Schuhe, Artikel zur persönlichen Hygiene, Drogeriewaren, Zeitschriften, Schmuck und sonstige Kleinartikel) ganzjährig durch 24 Stunden täglich zulässig.

In Kraft seit 30.04.2012 bis 31.12.9999
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