§ 4 K-V 2010 Verkaufstätigkeiten an Sonn- und Feiertagen

K-V 2010 - Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Vom 1. Mai bis 31. Oktober ist in der Gemeinde Heilligenblut am Großglockner der Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs (das sind die im Einzelhandel ortsüblichen Sortimente, wie insbesondere Lebens- und Futtermittel, Sport- und Fotoartikel, Bekleidung, Schuhe, Artikel zur persönlichen Hygiene, Drogeriewaren, Zeitschriften, Schmuck und sonstige Kleinartikel) an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8 Uhr bis 21 Uhr zulässig.

In Kraft seit 30.04.2012 bis 31.12.9999
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