Anl. 2 K-V 2010

K-V 2010 - Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2010

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Marktbereich Nikolomarkt Stadt Völkermarkt:

Der Hauptplatz einschließlich der B 82 Seeberg Straße beginnend bei der Liegenschaft Hauptplatz 11a (Grundstücksnummer 57, KG Völkermarkt), einschließlich des Platzes vor dem Wehrturm und der Parkplätze am Herzog-Bernhard-Platz vor der Liegenschaft Mettingerstr. 10 (Grundstücksnummer 311, KG Völkermarkt) bis zur evangelischen Kirche (Grundstücksnummer 307/4, KG Völkermarkt) sowie die 10.-Oktober-Straße beginnend vom Hauptplatz bis zur Kreuzung mit der Münzgasse.

In Kraft seit 29.05.2010 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 2 K-V 2010


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 2 K-V 2010 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 2 K-V 2010


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 2 K-V 2010


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 2 K-V 2010 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis K-V 2010 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 1 K-V 2010
Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2010 (K-V 2010) Fundstelle