§ 10 K-V 2010

K-V 2010 - Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

 

§ 10

Inkrafttreten

 

(1) Diese Verordnung tritt am 29. Mai 2010 in Kraft.

 

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2003, LGBl. Nr. 46/2003, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 76/2005, außer Kraft.

In Kraft seit 29.05.2010 bis 31.12.9999
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