§ 2 K-V 2010 Gebietliche Sonderregelungen

K-V 2010 - Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

In den Ortschaften Pörtschach am Wörther See sowie Velden am Wörther See ist in der Zeit von Christi Himmelfahrt bis einschließlich dem 2. Sonntag im September der Verkauf von Waren von Montag bis Freitag bis 22 Uhr zulässig.

In Kraft seit 30.04.2012 bis 31.12.9999
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