Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
In den Ortschaften Pörtschach am Wörther See sowie Velden am Wörther See ist in der Zeit von Christi Himmelfahrt bis einschließlich dem 2. Sonntag im September der Verkauf von Waren von Montag bis Freitag bis 22 Uhr zulässig.
In Kraft seit 30.04.2012 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 2 K-V 2010
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 K-V 2010 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 2 K-V 2010