§ 5 K-V 2010 S 37 Klagenfurter Schnellstraße

Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.04.2012 bis 31.12.9999
Verkaufstätigkeiten an Sonn- und Feiertagen in Raststätten an

der A2 Südautobahn und der A 10 Tauernautobahn

An Sonn- und Feiertagen ist in den Verkaufsstellen im Bereich der Raststationen Eisentratten, Feistritz an der Drau, Pack, Völkermarkt, Wörthersee, Dreiländereck und DreiländereckSt. Veit/Glan der Verkauf von Waren des Touristenbedarfestäglichen Bedarfs (das sind Lebensmitteldie im Einzelhandel ortsüblichen Sortimente, Sportartikel der in dem betreffenden Gebiet zur Jahreszeit üblichen Sportarten, Bekleidungs-, Fotowie insbesondere Lebens- und ToilettenartikelFuttermittel, Souvenirs, Devotionalien, Druckerzeugnisse, SchreibwarenSport- und Fotoartikel, Bekleidung, Schuhe, Artikel des Trafiksortimentszur persönlichen Hygiene, Drogeriewaren, Zeitschriften, Schmuck und sonstige Kleinartikel) ganzjährig durch 24 Stunden täglich zulässig.

Stand vor dem 29.04.2012

In Kraft vom 29.05.2010 bis 29.04.2012
Verkaufstätigkeiten an Sonn- und Feiertagen in Raststätten an

der A2 Südautobahn und der A 10 Tauernautobahn

An Sonn- und Feiertagen ist in den Verkaufsstellen im Bereich der Raststationen Eisentratten, Feistritz an der Drau, Pack, Völkermarkt, Wörthersee, Dreiländereck und DreiländereckSt. Veit/Glan der Verkauf von Waren des Touristenbedarfestäglichen Bedarfs (das sind Lebensmitteldie im Einzelhandel ortsüblichen Sortimente, Sportartikel der in dem betreffenden Gebiet zur Jahreszeit üblichen Sportarten, Bekleidungs-, Fotowie insbesondere Lebens- und ToilettenartikelFuttermittel, Souvenirs, Devotionalien, Druckerzeugnisse, SchreibwarenSport- und Fotoartikel, Bekleidung, Schuhe, Artikel des Trafiksortimentszur persönlichen Hygiene, Drogeriewaren, Zeitschriften, Schmuck und sonstige Kleinartikel) ganzjährig durch 24 Stunden täglich zulässig.

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