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Vom 1. Mai bis 31. Oktober ist in der Gemeinde HeiligenblutHeilligenblut am Großglockner der Verkauf von Waren des Touristenbedarfestäglichen Bedarfs (das sind Lebensmitteldie im Einzelhandel ortsüblichen Sortimente, Sportartikel der in dem betreffenden Gebiet zur Jahreszeit üblichen Sportarten, Bekleidungs-, Fotowie insbesondere Lebens- und ToilettenartikelFuttermittel, Souvenirs, Devotionalien, Druckerzeugnisse, SchreibwarenSport- und Fotoartikel, Bekleidung, Schuhe, Artikel des Trafiksortimentszur persönlichen Hygiene, Drogeriewaren, Zeitschriften, Schmuck und sonstige Kleinartikel) an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8 Uhr bis 21 Uhr – längstens jedoch acht Stunden täglich – zulässig.
Vom 1. Mai bis 31. Oktober ist in der Gemeinde HeiligenblutHeilligenblut am Großglockner der Verkauf von Waren des Touristenbedarfestäglichen Bedarfs (das sind Lebensmitteldie im Einzelhandel ortsüblichen Sortimente, Sportartikel der in dem betreffenden Gebiet zur Jahreszeit üblichen Sportarten, Bekleidungs-, Fotowie insbesondere Lebens- und ToilettenartikelFuttermittel, Souvenirs, Devotionalien, Druckerzeugnisse, SchreibwarenSport- und Fotoartikel, Bekleidung, Schuhe, Artikel des Trafiksortimentszur persönlichen Hygiene, Drogeriewaren, Zeitschriften, Schmuck und sonstige Kleinartikel) an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8 Uhr bis 21 Uhr – längstens jedoch acht Stunden täglich – zulässig.