Gesetz über Untersuchungsausschüsse des Kärntner Landtages (K-UAG) Fundstelle

K-UAG - Gesetz über Untersuchungsausschüsse des Kärntner Landtages

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Gesetz über Untersuchungsauschüsse des Kärntner Landtages - K-UAG
StF: LGBl. Nr. 17/2016

Änderung

LGBl Nr 25/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Einrichtung von Untersuchungsausschüssen

§

1                Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

§

2                Mitglieder des Untersuchungsausschusses

2. Abschnitt
Organe von Untersuchungsausschüssen

§

3                Obmann und Stellvertretender Obmann

des Untersuchungsausschusses

§

4                Aufgaben des Obmanns

§

5                Bestellung des Rechtsbeistandes

§

6                Voraussetzungen für die Bestellung und Stellung als Rechtsbeistand

§

7                Aufgaben des Rechtsbeistandes

3. Abschnitt
Arbeitsweise von Untersuchungsausschüssen

§

8                Beschlusserfordernisse

§

9                Nichtöffentlichkeit oder Vertraulichkeit von Sitzungen

§

10             Anwendung der Geschäftsordnung des Kärntner Landtages

4. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen zur Beweisaufnahme

§

11             Beweisaufnahme

§

12             Beweisbeschlüsse

§

13             Ergänzende Beweisanforderungen

§

14             Unterrichtung über Beweisbeschlüsse und ergänzende Beweisanforderungen

§

15             Ladung von Auskunftspersonen mit Beschluss

§

16             Ladung von Auskunftspersonen auf Verlangen

§

17             Inhalt und Ausfertigung der Ladung

5. Abschnitt
Befragung von Auskunftspersonen

§

18             Rechte und Pflichten von Auskunftspersonen

§

19             Unzulässigkeit der Befragung als Auskunftsperson

§

20             Aussagepflicht der öffentlich Bediensteten und Verständigung der     Dienstbehörde oder des Dienstgebers

§

21             Folgen des Ausbleibens von Auskunftspersonen

§

22             Befragung von Auskunftspersonen

§

23             Belehrung der Auskunftspersonen

§

24             Einleitende Stellungnahme

§

25             Worterteilung bei Befragungen

§

26             Zulässigkeit von Fragen an Auskunftspersonen

§

27             Einsichtnahme in Akten und Unterlagen

§

28             Aussageverweigerungsgründe

§

29             Glaubhaftmachung der Gründe für die Aussageverweigerung

§

30             Vertrauensperson

§

31             Öffentlichkeit der Befragung

§

32             Einwendungen gegen die Niederschrift

6. Abschnitt
Sonstige Maßnahmen der Beweisaufnahme

§

33             Schriftliche Äußerungen

§

34             Beweiserhebungen und Vorlage von Akten durch Behörden

§

35             Stellungnahme des Landesrechnungshofes

§

36             Beweis durch Sachverständige

§

37             Bestellung zum und Stellung als Sachverständiger

§

38             Einsichtnahme in Akten und Unterlagen durch Sachverständige

§

39             Augenschein

7. Abschnitt
Ende der Beweisaufnahme und Berichterstattung

§

40             Ende der Beweisaufnahme

§

41             Berichterstattung

8. Abschnitt
Kostenersätze

§

42             Kostenersatz für Auskunftspersonen

§

43             Kostenersatz für Sachverständige

9. Abschnitt
Sanktionen

§

44             Beugemittel

§

45             Strafbestimmungen

10. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§

46             Sprachliche Gleichbehandlung

§

47             Übergangsbestimmungen

In Kraft seit 27.02.2016 bis 31.12.9999
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