1.Ziffer einsAbgaben gemäß § 5a;Abgaben gemäß Paragraph 5 a, ;,
2.Ziffer 2Zuwendungen, die der Bund dem Fonds zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Maßgabe der im jeweiligen Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke vorgesehenen Mittel leistet;
3.Ziffer 3Rückzahlungen von Zuschüssen;
4.Ziffer 4Sonstigen Rückflüssen und Zinserträgnissen aus Fondsmitteln;
5.Ziffer 5Sonstigen öffentlichen oder privaten Zuwendungen;
6.Ziffer 6Sonstigen Einnahmen.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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