§ 5 K-SVFG Finanzierung

Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
§ 5.Paragraph 5,

Die MittelFinanzierung des Fonds werden aufgebracht durcherfolgt aus:

  1. 1.Ziffer einsAbgaben gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 und 3 Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981, BGBl. Nr. 573;Abgaben gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2 und 3 Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981, Bundesgesetzblatt Nr. 573;
  2. 2.Ziffer 2Beiträge des Bundes entsprechend der im Bundesfinanzgesetz hiefür vorgesehenen Mittel;
  3. 1.Ziffer einsAbgaben gemäß § 5a;Abgaben gemäß Paragraph 5 a, ;,
  4. 2.Ziffer 2Zuwendungen, die der Bund dem Fonds zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Maßgabe der im jeweiligen Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke vorgesehenen Mittel leistet;
  5. 3.Ziffer 3Rückzahlungen von Zuschüssen;
  6. 4.Ziffer 4Sonstige RückflüsseSonstigen Rückflüssen und ZinserträgnisseZinserträgnissen aus Fondsmitteln;
  7. 5.Ziffer 5Sonstige EinnahmenSonstigen öffentlichen oder privaten Zuwendungen;
  8. 6.Ziffer 6Freiwillige ZuwendungenSonstigen Einnahmen.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2001 bis 31.12.2023
§ 5.Paragraph 5,

Die MittelFinanzierung des Fonds werden aufgebracht durcherfolgt aus:

  1. 1.Ziffer einsAbgaben gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 und 3 Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981, BGBl. Nr. 573;Abgaben gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2 und 3 Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981, Bundesgesetzblatt Nr. 573;
  2. 2.Ziffer 2Beiträge des Bundes entsprechend der im Bundesfinanzgesetz hiefür vorgesehenen Mittel;
  3. 1.Ziffer einsAbgaben gemäß § 5a;Abgaben gemäß Paragraph 5 a, ;,
  4. 2.Ziffer 2Zuwendungen, die der Bund dem Fonds zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Maßgabe der im jeweiligen Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke vorgesehenen Mittel leistet;
  5. 3.Ziffer 3Rückzahlungen von Zuschüssen;
  6. 4.Ziffer 4Sonstige RückflüsseSonstigen Rückflüssen und ZinserträgnisseZinserträgnissen aus Fondsmitteln;
  7. 5.Ziffer 5Sonstige EinnahmenSonstigen öffentlichen oder privaten Zuwendungen;
  8. 6.Ziffer 6Freiwillige ZuwendungenSonstigen Einnahmen.

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