Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Dieses Bundesgesetz regelt die Leistung von Zuschüssen zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung der im Inland pflichtversicherten selbstständig erwerbstätigen Künstlerinnen/Künstler und von sonstigen Beihilfen an Künstlerinnen/Künstler.
In Kraft seit 14.01.2015 bis 31.12.9999
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