Anl. 1 K-LWKG

K-LWKG - Kärntner Landwirtschaftskammergesetz 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024
(LGBl Nr 89/2023)Landesgesetzblatt Nr 89 aus 2023,)

Durch das Kärntner Landwirtschaftskammergesetz 1991 – K-LWKG wird die Richtlinie (EU) 2021/1883 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG, ABl. Nr. L 382 vom 28.10.2021, S 1, umgesetzt.

In Kraft seit 16.12.2023 bis 31.12.9999
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§ 41 K-LWKG
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