Arten der Förderung
Die Förderung darf erfolgen durch
a) | Direktzahlungen, nicht rückzahlbare Geldzuschüsse, Darlehen, Ausfallsbürgschaften, nicht rückzahlbare Zinsen-, Annuitäten- und sonstige Kreditkostenzuschüsse, | |||||||||
b) | Maßnahmen der Beratung und außerschulischen Bildung sowie sonstige Dienst- und Sachleistungen, | |||||||||
c) | Schaffung von Herkunftszeichen zur Kennzeichnung von Erzeugnissen der Kärntner Landwirtschaft und daraus in Kärnten hergestellten Produkten. |
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