Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Betätigung der Mitglieder des Landtages in der Privatwirtschaft unterliegt den bundesgesetzlichen Beschränkungen (Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz).
In Kraft seit 06.08.2013 bis 31.12.9999
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