Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Schulkonferenz kann, soweit es die besonderen Verhältnisse erfordern, eine Hausordnung für die Schule erlassen; sie ist der Schulbehörde zur Kenntnis zu bringen und durch Anschlag in der Schule kundzumachen.
In Kraft seit 30.09.2020 bis 31.12.9999
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