§ 4 K-LFBAO Gliederung der Berufsausbildung

K-LFBAO - Kärntner Land- und Fw. Berufsausbildungsordnung 1991, K-LFBAO

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(l) Die Berufsausbildung der im § 3 Abs. 2 genannten Lehrberufe gliedert sich in die Ausbildung

a)

zum Facharbeiter, zur Facharbeiterin,

b)

zum Meister, zur Meisterin.

(2) Soweit in diesem Gesetz personen- oder funktionsbezogene Bezeichnungen nicht geschlechtsneutral formuliert sind, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

In Kraft seit 04.12.2014 bis 31.12.9999
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