Anl. 1 K-LAKWO

K-LAKWO - Kärntner Landarbeiterkammerwahlordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Artikel II

(LGBl Nr 5/2010)

 

Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.

In Kraft seit 04.02.2010 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 K-LAKWO


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 K-LAKWO selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 K-LAKWO


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 K-LAKWO


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 K-LAKWO eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis K-LAKWO Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 34 K-LAKWO
Kärntner Landarbeiterkammerwahlordnung (K-LAKWO) Fundstelle