Das Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz landwirtschaftlicher Kulturflächen vor Bewirtschaftungsnachteilen durch die Kulturumwandlung auf angrenzenden landwirtschaftlichen Grundflächen im Interesse der Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft in Kärnten.
In Kraft seit 01.07.1997 bis 31.12.9999
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