Kärntner Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2015 (K-FlUGG) Fundstelle

K-FlUGG - Kärntner Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Gesetz vom 16. Juli 2015 über die Erhebung von Fleischuntersuchungsgebühren (Kärntner Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2015)
StF: LGBl. Nr. 55/2015

I. Abschnitt
Gebühren

§

1 Gebührenpflicht

§

2 Verwendung der Gebühren

§

3 Gegenstand der Gebühren

§

4 Höhe der Gebühren

§

5 Zuschläge zu den Gebühren

§

6 Gebührenschuldner

II. Abschnitt
Aufsichtsorgane und Verwaltung der Gebühren

§

7 Vergütungen und Aufwandersätze der Aufsichtsorgane

§

8 Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten

§

9 Ausgleichskasse

III. Abschnitt
Erhebung der Fleischuntersuchungsgebühren

§

10 Abgabenbehörde

§

11 Vorschuss

§

12 Abgabenerklärung und Fälligkeit

§

13 Abrechnung

IV. Abschnitt
Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen

§

14 Strafbestimmung

§

15 Verweisungen

§

16 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

In Kraft seit 01.11.2015 bis 31.12.9999
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