Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die Verwaltung von Beteiligungen durch eine Anstalt öffentlichen Rechts soll die Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Beteiligungsverwaltung sicherstellen.
In Kraft seit 04.05.2016 bis 31.12.9999
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